Satzung der Kreis-Frauen-Union Wesel

A. Name, Sitz, Mitgliedschaft

§ 1 Name, Sitz

1. Die Frauen Union Kreis Wesel ist der organisatorische Zusammenschluss der weiblichen Mitglieder im Kreisverband Wesel innerhalb des Bezirksverbandes Niederrhein der Frauen Union NRW.

2. Sie führt den Namen „Frauen Union der CDU im Kreis Wesel“, genannt FU Kreis Wesel.

3. Ihr Sitz ist Wesel.

4. Die Frauen Union Kreis Wesel ist die unterste selbständige organisatorische Einheit der Frauen Union mit Satzung.

§ 2 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft in der Frauen Union wird mit der Mitgliedschaft in der CDU erworben, es sei denn, dass das weibliche Mitglied ausdrücklich erklärt, nicht Mitglied der Frauen Union werden zu wollen. Mitglied kann auch jede Frau ab 16 Jahren werden, die sich zu den Grundsätzen und Zielen der Frauen Union der CDU bekennt und sie zu fördern bereit ist.

2. Die Aufnahme als Mitglied erfolgt bei Frauen, die nicht der CDU angehören, auf schriftlichen Antrag der Bewerberinnen. Die Mitgliedschaft in einer mit der CDU konkurrierenden Partei, politischen Gruppe oder deren parlamentarischen Vertretung schließt die Mitgliedschaft in der Frauen Union aus. Über die Aufnahme entscheidet die Frauen Union Kreis Wesel.
Die Mitgliedschaft ist zulässig am Wohnort oder am Ort des Arbeitsplatzes. Über Ausnahmen innerhalb des Kreisgebietes entscheidet der Kreisvorstand, darüber hinaus die Frauen Union NRW.

3. Die Mitgliedschaft in der Frauen Union endet durch schriftliche, an die Frauen Union Kreis Wesel zu richtende Austrittserklärung, durch Ausschluss oder durch Tod.

§ 3 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Jedes Mitglied in der Frauen Union der CDU hat das Recht, im Rahmen der Gesetze sowie der satzungsrechtlichen Bestimmungen der CDU und der Frauen Union der CDU an Veranstaltungen, Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.

2. Zu Delegierten der Frauen Union der CDU auf Bezirks-, Landes- und Bundesebene kann nur gewählt werden, wer auch Mitglied der CDU ist. Gleiches gilt auch für alle Delegierten in allen Organen und Gremien der CDU, der Europäischen Volkspartei (EVP) und der EFU.

3. Die Vorsitzenden der jeweiligen örtlichen Frauen Union, die Kreisvorsitzende und deren Stellvertreterinnen müssen Mitglieder der CDU sein. Zu Beisitzerinnen auf Orts- und Kreisebene können auch Frauen gewählt werden, die nicht der CDU angehören. Mehrheitlich muss der Vorstand aus CDU-Mitgliedern bestehen.

4. Mitglieder der Frauen Union der CDU im Kreis Wesel, die nicht der CDU angehören, sind verpflichtet, einen monatlichen Beitrag an den CDU Kreisverband Wesel zu zahlen, dessen Höhe von der Bundesdelegiertenversammlung bestimmt wird, er beträgt zur Zeit 2,50 €.

B. Aufgaben

§ 4 Aufgaben

Die Frauen Union Kreis Wesel ist zuständig für alle politischen und organisatorischen Fragen ihres Bereiches.
Sie hat folgende Aufgaben

1. Im Rahmen der den Vereinigungen satzungsgemäß zustehenden Mitwirkung zur Willensbildung der Partei beizutragen.

2. Das Gedankengut der CDU zu vertreten und zu verbreiten sowie sich für die Anliegen der Frauen einzusetzen.

3. Politische Bildung und Schulung von Frauen anzubieten.

4. Stellungnahmen zu politischen Fragen, insbesondere zu kommunal-politischen Fragen und Vorgängen zu erarbeiten.

5. Ansprüche von Frauen auf angemessene Vertretung in den Organen des Kreisverbandes zu formulieren und durchzusetzen.

6. Über die Arbeit der Frauen Union in den Organen des Kreisverbandes zu berichten.

7. Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Organe der Frauen Union durchzuführen.

8. Mit allen Gemeinde- und Stadt Frauen Unionen in Verbindung zu bleiben und deren Arbeit zu unterstützen.

C.Gliederung

§ 5 Organisatorischer Aufbau

Entsprechend § 5 der Landessatzung der Frauen Union der CDU

gehört der Kreisverband der Frauen Union für den Bezirk Niederrhein an
gliedert sich der Kreisverband in Gemeinde- bzw. Stadt Frauen Unionen.

D.  Organe

§ 6

Die Organe der Kreis Frauen Union sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

§ 7

Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus allen Mitgliedern der Frauen Union Kreis Wesel.

§ 8

Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:

1. Wahrnehmung der in § 4 dieser Satzung genannten Aufgaben, soweit die nicht ihrer Natur nach unter die Zuständigkeit des Vorstandes fallen.

2. Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes des Vorstandes und Beschlussfassung hierüber.

3. Entlastung des Vorstandes.

4. Wahl des Vorstandes.

5. Wahl der Delegierten für den Kreisparteitag der CDU.

6. Wahl der Delegierten für die Bezirksversammlung der Frauen Union.

7. Wahl der Delegierten zum Landesdelegiertentag der Frauen Union NRW.

8. Wahl der Delegierten für den Delegiertentag der Bundes Frauen Union.

9. Beschlussfassung über die Satzung der Frauen Union Kreis Wesel.

10. Beschlussfassung über Anträge auf Auflösung der Frauen Union Kreis Wesel.

§ 9 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.
Sie muss einberufen werden, wenn mindestens ein Drittel der Gemeinde- bzw. Stadtverbände dies schriftlich unter Angabe der gewünschten Tagesordnung verlangen.

§ 10 Vorstand

Der Vorstand besteht aus
a) der ersten Vorsitzenden
b) zwei gleichberechtigten Stellvertreterinnen
c) der Schriftführerin
d) bis zu neun Beisitzerinnen
Die Kreisvorsitzende ist jederzeit berechtigt, Gäste zu den Vorstandssitzungen einzuladen.

§ 11 Aufgaben des Vorstandes

Aufgaben des Vorstandes sind:
1. Erstellung eines Arbeitsprogramms.

2. Vertretung der Interessen der Frauen Union Kreis Wesel innerhalb der CDU.

3. Verantwortung für die Durchführung der unter  § 4 dieser Satzung genannten Aufgaben.

4. Presseverlautbarungen gem. § 12 der Landessatzung der Frauen Union NRW.

5. Vertretung der Interessen der CDU-Frauen in der Öffentlichkeit.

6. Beschlussfassung über die Gründung von Gemeinde- bzw. Stadt-Frauen Unionen.

§ 12

Die Kreisvorsitzende vertritt die Frauen Union Kreis Wesel nach innen und außen. Sie wird im Verhinderungsfall durch eine ihrer Stellvertreterinnen vertreten.

Der Kreisvorstand bildet zu seiner allgemeinen Beratung in politischen und organisatorischen Fragen die Vorsitzendenkonferenz, der die Gemeinde- bzw. Stadt Frauen Unions-Vorsitzenden angehören. Die Konferenz tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird von der Kreisvorsitzenden einberufen und geleitet; sie tagt gemeinsam mit dem Kreisvorstand.

Der Kreisvorstand kann zu seiner Unterstützung und zur Aktivierung der Arbeit Arbeitskreise bilden, die ihn in den einzelnen Sachgebieten beraten. Er kann diese jederzeit wieder auflösen.

E.Gemeinde bzw. Stadt Frauen Unionen

§ 13

1. Die Gemeinde- bzw. Stadt Frauen Unionen sind Untergliederungen der Frauen Union Kreis Wesel.

2. Die Gründung erfolgt durch die weiblichen Mitglieder des betreffenden Gemeinde- bzw. Stadtverbandes mit Unterstützung des Kreisvorstandes.

3. Die Mitglieder einer Gemeinde- bzw. Stadt Frauen Union wählen aus ihren Reihen eine Vorsitzende, eine oder mehrere Stellvertreterinnen und Beisitzerinnen.

4. Die Vorsitzenden laden zu Versammlungen und Zusammenkünften ein.

F. Geschäftsführung

§ 14
Die Geschäftsführung der Frauen Union Kreis Wesel wird von der Kreisgeschäftsstelle des CDU-Kreisverbandes Wesel geführt.

G. Verfahrensordnung

§ 15

1. Der Vorstand der Frauen Union Kreis Wesel und die Vorstände der Gemeinde- und Stadt Frauen Unionen sowie die Delegierten zu den übergeordneten Gremien der Frauen Union sind mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr zu wählen.

2. Mitgliederversammlungen müssen unter Bekanntgabe der Tagesordnung an die Mitglieder 14 Tage vorher einberufen werden, maßgeblich ist der Postausgang bei der Kreisgeschäftsstelle.

3. Mitgliederversammlungen sind bei ordnungsgemäßer Ladung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

H.  Sonstiges

§ 16

In allen Angelegenheiten, die durch vorstehende Satzung nicht geregelt werden, gelten die Bestimmungen der Satzung der Frauen Union NRW bzw. der Landessatzung der CDU NRW in der jeweils geltenden Fassung.

§ 17

Diese Satzung ist am 22. Januar 2015 von der Mitgliederversammlung der Frauen Union Kreis Wesel beschlossen und am 19.09.2015 vom Landesvorstand der Frauen Union NRW genehmigt worden.