Kompromiss zu Paragraph 219a ist gute Grundlage - JA zur Beibehaltung des Werbeverbots für Abtreibungen

08.01.2019

Die Frauen Union Kreis Wesel begrüßt den gestern erzielten Kompromiss und den angekündigten Gesetzesvorschlag der beteiligten Bundesmini-sterien.

Dazu erklärt die Kreisvorsitzende der Frauen Union Anika Zimmer: „Wich-tig ist, dass das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche aufrecht er-halten bleibt. Im Paragraph 219a soll zusätzlich geklärt werden, wie Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen durchführen. Information JA – aber KEINE Werbung."

Gemäß § 291a StGB macht sich strafbar, wer seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise für Schwangerschaftsabbrüche wirbt.

Anika Zimmer sieht in dieser Werbung keine „normale ärztliche Dienstleis-tung“, für die beispielsweise in Jugend- und Frauenzeitschriften, im Inter-net oder im Fernsehen geworben werden sollte. Es darf kein Geschäfts-modell gefördert werden, das auf der Tötung ungeborenen Lebens be-ruht. Eine Banalisierung der Abtreibung setzt das falsche Signal. Mit einer Lockerung des Werbeverbotes nach § 219a StGB könnte auch eine Ver-harmlosung von Schwangerschaftsabbrüchen einhergehen.