„Anonyme Spurensicherung: ärztliche und labortechnische Leistungen endlich bundesweit finanzieren“

10.07.2019

„Die flächendeckende Bereitstellung eines Angebots der Anony-men/Vertraulichen Spurensicherung scheitert häufig an finanziellen Barrieren. Ein Kernelement ist hierbei die fehlende Finanzierung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Befunddokumentation und der erforderlichen Laborun-tersuchungen. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen fordert, die bestehende Lücke zur Refinanzierung von ärztlichen und/oder labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der anonymen/vertraulichen Sicherung von Spuren bei Opfern von Gewalt endlich zu schließen.“, so Anika Zimmer, Vorsitzende der Frauen Union der CDU Kreis Wesel.

Die Frauen Union der CDU Nordrhein-Westfalen wird nun auf der Bundesebene aktiv: Ein entsprechender Antrag wird auf der Bundestagung der Frauen Union Deutschlands Mitte September 2019 gestellt.

Die Anonyme/Vertrauliche Spurensicherung ist ein Verfahren, das Opfern im direkten Anschluss an die Gewalttat ermöglichen soll, Tatspuren für ein mögli-ches späteres Strafverfahren zu sichern.

Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass insbesondere von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nach einer erlittenen Gewalttat häufig nicht in der Lage sind, sich an die Polizei zu wenden, um die Tat anzuzeigen. Ohne Strafanzeige jedoch werden Tatspuren im Regelfall nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Be-weismittel zur Verfügung. Allein die mündliche Aussage der Opferzeugin ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend.

Bei den Maßnahmen zur ASS handelt es sich nicht um eine Leistung der Gesetz-lichen Krankenversicherung. Daher dürfen die Krankenkassen weder die Kosten für die ärztlichen und labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der ASS noch für die Spurensicherungssets übernehmen.