„12 Monate später: Upskirting - das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau - wird unter Strafe gestellt!“

07.07.2020

Vor 12 Monaten forderte die Frauen Union Nordrhein-Westfalen, dass das „Upskirting“ – das voyeuristische Fotografieren unter den Rock einer Frau - vollumfänglich unter Strafe gestellt wird. „Upskirting“ ist erniedrigend, einfach nur abstoßend und verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau.“, so Ina Scharrenbach, Landesvorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen.

Scharrenbach freut sich: „Nun ist es soweit: Bundestag und Bundesrat machten den Weg für eine Rechtsänderung frei. Das neue Gesetz sieht für "Upskirting" eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Voraussichtlich ab Herbst ist damit das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine Straftat. Damit ist erneut eine Initiative der Frauen Union Nordrhein-Westfalen erfolgreich.“

Die bestehende Rechtslage bot für Opfer von „Upskirting“ aus Sicht der Frauen Union keine zufriedenstellende Antwort. Opfer konnten sich zwar auf den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) berufen, aber: Das greift nur, wenn von dem Opfer in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum unbefugt eine Bildaufnahme hergestellt oder übertragen und dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt wurde.

Scharrenbach weiter: „Diese Eingrenzung war nicht sinnvoll und das Strafrecht vernachlässigte aus Sicht der Frauen Union Nordrhein-Westfalen das hier in erster Linie verletzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung der Frau.“

Bereits mehrfach gab es in Deutschland die Situation, dass beispielsweise auf Rolltreppen ein Mann einer Frau während der Fahrt ein Mobiltelefon unter den Rock gehalten hat, um Bildaufnahmen zu fertigen. Die Aufnahmen werden nicht selten im Internet und in den sozialen Medien hochgeladen. Die Täter verwenden nicht nur Smartphones, sondern auch Miniatur-Spionagekameras, die auf den Schuhen befestigt und damit noch unauffälliger unter einem Rock platziert werden können.

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