40 Jahre Reform des Ehe- und Familiengesetzes

30.06.2017

Am 1. Juli 1977 – vor 40 Jahren – wurde mit der Reform des Ehe- und Familienrechts die Ungleichbehandlung der Frau im Familienrecht abgeschafft.
Für junge Frauen ist Vieles heute selbstverständlich: Meinungsfreiheit, Schulbildung, freie Berufswahl, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eigene Kontoführung, Selbständigkeit. Generationen von Frauen haben sich dafür eingesetzt und gekämpft. Auch 40 Jahre nach der Reform des Ehe- und Familienrechts bleibt vieles zu tun, um den Allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes mit Leben zu füllen.

„Damals durfte der Ehemann noch den Arbeitsvertrag der Frau kündigen, sofern sie überhaupt arbeiten gehen durfte. Heute unvorstellbar, aber in Deutschland erst 40 Jahre her. Danach folgten viele weitere Gesetze, die die Rechtstellung von Frauen verbesserten. Doch Zeit zum Ausruhen haben wir als Frauen Union noch nicht: Solange Frauen eine um 53 % geringere Alterssicherungsleistung als Männer haben, bleibt für uns weiterhin viel zu tun.“, so die Kreisvorsitzende der CDU-Frauen Union Anika Zimmer. „Immer noch ein weiter Weg für uns Frauen, aber immerhin: Die Zahl der Väter, die Elterngeld beziehen, ist in 2016 um 12 % auf 22,2 % gestiegen. Junge Mütter und Väter haben den Wunsch, Familie gleichberechtigt zu leben. Über viele Gesetze der CDU-geführten Bundesregierung wird genau diese Partnerschaftlichkeit ermöglicht. Viele kleine Schritte auf einem immer noch sehr langen Weg, den wir Frauen in der CDU in den Parlamenten mitbestimmen wollen.“