„Einsatz hat sich gelohnt: Ärztliche und labortechnische Leistungen im Zusammenhang mit der anonymen Spurensicherung können Kassenleistung werden!“

29.01.2020

Zur Entscheidung von Bundestag und Bundesrat, die vertrauliche Spurensicherung als Abrechnungsleistung anzuerkennen

„Die flächendeckende Bereitstellung eines Angebots der Anonymen Spurensicherung scheiterte häufig an finanziellen Barrieren. Ein Kernelement war hierbei die fehlende Finanzierung ärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit der Befunddokumentation und der erforderlichen Laboruntersuchungen. Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die bestehende Lücke zur Refinanzierung von ärztlichen und/oder labortechnischen Leistungen im Zusammenhang mit der anonymen Sicherung von Spuren bei Opfern von Gewalt zu schließen. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 nun den Weg für eine Lösung freigemacht. Die Änderung tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Demnach schließen die Krankenkassen auf Antrag des Landes mit dem Land sowie mit geeigneten Einrichtungen oder Ärzten Verträge über die Erbringung von Leistungen über die Anonyme Spurensicherung. Nun liegt es in den Händen des Landes, die entsprechenden Verträge zu schließen.“, so Elke Duhme, Stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen.

Erfahrungen von Frauenhilfeeinrichtungen belegen, dass von sexualisierter Gewalt betroffene Frauen und Mädchen nach einer erlittenen Gewalttat, wie zum Beispiel einer Vergewaltigung häufig nicht in der Lage sind, die Tat bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Ohne Strafanzeige jedoch werden Tatspuren im Regelfall nicht gesichert und stehen damit bei einem zukünftigen Strafverfahren nicht als Beweismittel zur Verfügung. Allein die mündliche Aussage der Opferzeugin ist mangels weiterer Beweismittel für eine Anklageerhebung oft nicht ausreichend.

Die Anonyme Spurensicherung ist ein Verfahren, das Opfern im direkten Anschluss an die Gewalttat ermöglichen soll, Tatspuren für ein eventuell späteres Strafverfahren zu sichern. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt für die flächendeckende Umsetzung der Anonymen Spurensicherung (ASS) jährlich 400.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt das Anschaffen einheitlicher Spurensicherungstests: Im Landeshaushalt 2019 haben die regierungstragenden Fraktionen von CDU und FDP dafür zusätzlich 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

Hintergrund:
Bundestag und Bundesrat haben mit der Einfügung des § 132k „Vertrauliche Spurensicherung“ in das Fünfte Sozialgesetzbuch den Weg für eine Abrechnungsfähigkeit von ärztlichen und labortechnischen Leistungen freigemacht. Die Änderung tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Demnach schließen die Krankenkassen oder ihre Landesverbände gemeinsam und einheitlich auf Antrag des jeweiligen Landes mit dem Land sowie mit einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Einrichtungen oder Ärzten Verträge über die Erbringung von Leistungen.

Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur vertraulichen Spurensicherung am Körper, einschließlich der erforderlichen Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf drittverursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder einer Vergewaltigung sein können.

In den Verträgen sind insbesondere die Einzelheiten zu Art und Umfang der Leistungen, die Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung sowie die Vergütung und Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens zu regeln. Die Leistungen werden unmittelbar mit den Krankenkassen abgerechnet, die Vergütung kann pauschaliert werden. Das Abrechnungsverfahren ist so zu gestalten, dass die Anonymität des Versicherten gewährleistet ist.