„2017 brachte die damalige Bundesregierung das Bundesprostituiertenschutzgesetz auf den Weg, das die Bundesländer seitdem unterschiedlich umsetzen. Ziel war und ist es, Prostituierte aus dem „Dunkelfeld“ in das „Hellfeld“ zu holen. Das Gesetz sieht eine Erlaubnispflicht für die Betreiber von Bordellen und anderen Prostitutionsstät-ten vor, eine Anmeldepflicht mit gesundheitlicher Beratung für Prostituierte und eine Kondompflicht vor. Jeder Betreiber einer Prostitutionsstätte muss ein Betriebskon-zept vorlegen, das einer Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen wird. Ziel war und ist es, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen, ausbeuterische Geschäftskonzepte wie zum Beispiel Flatrate-Modelle und alle Modelle, die der sexuellen Selbstbestimmung der Prostituierten zuwiderlaufen, auszuschließen. Seit der Einführung des Bundes-prostituiertenschutzgesetzes hat sich vieles verbessert, jedoch bleiben Verände-rungsbedarfe am Bundesgesetz“, so Gisela Manderla und Sylvia Pantel, beide Stell-vertretende Landesvorsitzende der Frauen Union in Nordrhein-Westfalen und beide Mitglieder des Deutschen Bundestages.
Der Landesvorstand der Frauen Union Nordrhein-Westfalen befasste sich in drei Sitzungen mit einer aktuell im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus SARS-CoV-2 aufgekommenen Forderung nach der Einführung des „nordischen Modells“.
Gisela Manderla MdB, Stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Nord-rhein-Westfalen: „Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen hat alle auf dem Tisch lie-genden Argumente sorgfältig abgewogen. Damit haben wir uns viel Zeit gelassen. Und dennoch sind wir in allen drei Sitzungen zu ein und demselben Ergebnis ge-kommen: Kein „Sexkaufverbot“. Die Einführung des sogenannten "nordischen Mo-dells" in der Bundesrepublik Deutschland, also des Verbots von Prostitution, wird die positiv mit dem Prostituiertenschutzgesetz erreichten Ziele konterkarieren: Es erfolgt damit eine vollständige Verdrängung der Prostitution in das "Dunkelfeld" und somit in die Illegalität sowie ein Abdriften in Online-Angebote. Prävention und Beratung sowie die Gewährleistung des Schutzes von Frauen, die in der Prostitution Gewalt erfahren, wird somit de facto gekappt. Das "nordische Modell" schützt Frauen nicht, es macht sie unsichtbar und damit für Behörden und Fachberatungsstellen nicht mehr erreichbar. Vor diesem Hintergrund wird dieses Modell ebenfalls von zahlrei-chen Polizei- und Justizverantwortlichen abgelehnt. Jahrzehntelange Erfolge in der Zusammenarbeit, in den Zugängen zum Rotlichtmilieu sowie in der Prävention und Beratung werden damit zunichte gemacht.“
Die Frauen Union Nordrhein-Westfalen trennt die verschiedenen Themen sehr deut-lich: Prostitution ist von Zwangsprostitution und von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung zu trennen. Es sind drei Themen, die Differenzierung statt einer Einheitsantwort verlangen.
Der Bundesgesetzgeber hat neben dem Prostituiertenschutzgesetz zugleich die Straftatbestände im Bereich der Zwangsprostitution sowie des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung deutlich nachgeschärft. Jedoch ergeben sich in allen drei Bereichen aus Sicht der Frauen Union Nordrhein-Westfalen dringend Verbesserungsbedarfe.
Sylvia Pantel MdB: „Es hört sich für viele einfach an: „Sexkauf“ wird verboten und dann findet er nicht mehr statt. Dem ist leider nicht so, auch während der COVID-19-Lage zeigt sich: Prostitution ist offiziell – und aus infektiologischer Sicht richtiger-weise - untersagt, ist vielfach aber nun in die Wohnungsprostitution und in dunkle Ecken oder Orte verdrängt und damit praktisch der Überprüfbarkeit durch staatliche Behörden und Institutionen entzogen. Dies ist der Zustand der Eintritt, wenn ein entsprechendes Verbot bundesweit Geltung erlangen sollte. Und dies ist ein Zu-stand, der zum Nachteil von Frauen ist und daher eine deutliche Ablehnung der Frauen Union Nordrhein-Westfalen erfährt. Es sollte unser gemeinsames Verständ-nis sein, das "Hellfeld" in der Prostitution zu verbreitern, statt diese komplett wieder in das Dunkelfeld zu verschieben. Nach der Vorlage des Zwischenberichtes seitens der Bundesregierung über das Bundesprostituiertenschutzgesetz ist es an der Zeit, sich mit notwendigen Veränderungsbedarfen sachgerecht auseinanderzusetzen an-statt ein Verbot zu fordern. Denn: Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 28. April 2009 - 1 BvR 224/07 geurteilt, dass die Ausübung der Prostitution in den Kontext der durch Artikel 12 GG geschützten Berufsfreiheit fällt - und hierbei sprechen wir über Prostitution in Abgrenzung zur Zwangsprostitution in Abgrenzung zum Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Wie auch immer über die Prostitution moralisch geurteilt wird, so ist es dennoch erforderlich, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen bzw. diese zur Anwendung zu bringen, die den drei Themen gerecht werden.“
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