Lipödem: Endlich Hilfe für Frauen

16.10.2019

„Fast jede 10. Frau ist betroffen: Endlich kommt Unterstützung für Frauen, die an der krankhaften Fettverteilungsstörung leiden – Liposuktion wird befristet Kassenleistung!“

Endlich kommt Unterstützung für die Frauen, die an der krankhaften Fettverteilungsstörung, dem Lipödem, leiden. Fast jede 10. Frau ist davon betroffen.

Diese krankhafte Fettverteilungsstörung, die neben den psychischen Belastungen auch mit teils heftigen Schmerzen verbunden ist, kann im letzten Stadium sogar zur Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit in jungen Jahren führen.

Patientinnen, die an einem Lipödem im Stadium III leiden, können zukünftig unter bestimmten Bedingungen mit einer Liposuktion ambulant oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt werden. Der Einschluss der Methode ist zunächst bis zum 31. Dezember 2024 befristet, da bis zu diesem Zeitpunkt die Ergebnisse der vom G-BA in die Wege geleiteten Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet werden.

Elke Duhme, Stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen Union Nordrhein-Westfalen: „Die lang ersehnte und von uns hart erkämpfte Unterstützung für Frauen mit Lipödem, der krankhaften Fettverteilungsstörung, kommt! Ein erster Schritt ist getan: Unsere langjährigen Forderungen nach schnelleren Entscheidungswegen wurden durch das Vorgehen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn umgesetzt. Jetzt bleibt abzuwarten, welche Ergebnisse die im Befristungszeitraum stattfindende Erprobungsstudie bringt.“

Alexa Bell, Kreisvorsitzende der Frauen Union Remscheid und selbst Betroffene: „Das ist mehr als eine gute Nachricht für uns Betroffene. Endlich kann die Liposuktion - voraussichtlich ab 2020 - verordnet werden, wenn die konservative Therapie nicht zu einer Linderung der Beschwerden führt. Gerade im Stadium III weiß ich aus eigener Erfahrung, dass auch jahrelanges Tragen von Kompressionsstrümpfen sowie die Anwendung manueller Lymphdrainage und Bewegungstherapie nicht für Beschwerdefreiheit sorgen.“


Hintergrund:
Der G-BA hatte im Januar 2018 wegen der schlechten Studienlage zu den Vor- und Nachteilen einer Liposuktion beim Lipödem eine eigene Erprobungsstudie beschlossen. Für Frauen, die an einem Lipödem im Stadium I, II oder III leiden und die an der Studie teilnehmen möchten, wurde von den gesetzlichen Krankenkassen eine Website eingerichtet, unter der nähere Informationen zur Studienteilnahme bereitgestellt werden.

Interessenbekundungen für eine Studienteilnahme sind ab dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2019 möglich:
www.erprobung-liposuktion.de

Für eine gesicherte Diagnose des Lipödems im Stadium III muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt folgende Symptome feststellen: Die Patientin leidet an einer übermäßigen Fettgewebsvermehrung mit überhängenden Gewebeanteilen von Haut und Unterhaut und einem Druck- oder Berührungsschmerz im Weichteilgewebe der betroffenen Extremitäten, wobei Hände und Füße nicht betroffen sind. Vor einer Operation des Lipödems im Stadium III muss über einen Zeitraum von sechs Monaten eine konservative Therapie (z. B. Lymphdrainage, Kompression, Bewegungstherapie) kontinuierlich durchgeführt worden sein. Wenn trotz der konservativen Therapie keine Linderung der Beschwerden eintritt, kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung verordnen.

Quelle: Pressemitteilung des GBA vom 19. September 2019 „Liposuktion wird befristet Kassenleistung bei Lipödem im Stadium III