Upskirting vollumfänglich unter Strafe stellen!

12.06.2019

Frauen Union Kreis Wesel:
„Upskirting - das voyeuristische Fotografieren un-ter den Rock einer Frau - vollumfänglich unter Strafe stellen!“

„Upskirting“ ist erniedrigend, einfach nur abstoßend und verletzt das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Frau.“, so Anika Zimmer, Vorsitzende der Frauen Union Kreis Wesel.


Die bestehende Rechtslage bietet für Opfer von „Upskirting“ aus Sicht der Frauen Union keine zufriedenstellende Antwort. Opfer können sich zwar auf den Straftatbestand der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§201a StGB) berufen, aber: Das greift nur, wenn von dem Opfer in einer Wohnung oder in einem gegen Einblick besonders ge-schützten Raum unbefugt eine Bildaufnahme hergestellt oder übertragen und dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt wurde.


Zimmer weiter: „Zum einen ist die heutige Eingrenzung nicht sinnvoll, zum anderen vernachlässigt das Strafrecht heute aus Sicht der Frauen Union Kreis Wesel das hier in erster Linie verletzte Rechtsgut der sexuellen Selbstbestim-mung der Frau.“


Bereits mehrfach gab es in Deutschland die Situation, dass beispielsweise auf Rolltreppen ein Mann einer Frau während der Fahrt ein Mobiltelefon unter den Rock gehalten hat, um Bildaufnahmen zu fertigen. Die Aufnahmen werden nicht selten im Internet und in den sozialen Medien hochgeladen. Die Täter verwenden nicht nur Smartphones, sondern auch Miniatur-Spionage-kameras, die auf den Schuhen befestigt und damit noch unauffälliger unter einem Rock platziert werden können.


Offizielle Opferzahlen gibt es in Deutschland nicht, weil diese derzeit nicht gesondert in den Polizeilichen Kriminalstatistiken der Länder erfasst werden. Die Frauen Union wird nun an die Bundesregierung und den Bundestag her-antreten, um für die vollumfängliche Strafbarkeit von „Upskirting“ einzutre-ten.